Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf der Grundlage der von Ihnen gemachten Angaben wie folgt beantworte:
Nach § 3 ArbZG
darf die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer acht Stunden nicht überschreiten.
Die wöchentliche Höchstarbeitszeit beträgt daher regelmäßig 48 Stunden (6 Tage x 8 Stunden).
Regelungen, was eine 5-Tage-Woche ist, enthält das Gesetz nicht.
Ich hoffe, dass ich Ihnen in der Sache weiterhelfen konnte.
Mit freundlichen Grüßen
K. Roth
- Rechtsanwalt und zertifizierter Testamentsvollstrecker -
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Diese Antwort ist vom 04.06.2014 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Rückfrage vom Fragesteller
04.06.2014 | 20:46
hallo,
vielen dank.
also gehen wir von einer 5 tageswoche aus.
heißt logischerweise, 5 tage arbeiten, 2 tage frei.
wenn man also an der einen woche einen sonntag arbeiten muss, also nur ein en tag frei hat, müsste man in den kommenden 14 tagen einen ersatztag freibekommen, weil man ja in der gemeinten woche 6 tage gearbeitet hat. somit müsste man in der kommenden(oder übernächsten woche) 3 tage frei haben.
(2 für die regelfreien tage und einen weil man die letzte woche ja 6 tage gearbeitet hat.)
richtig.
vielen danke
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt
04.06.2014 | 20:48
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihren Nachtrag.
Ja, diese Auffassung teile ich und entspricht ja auch der betrieblichen Übung seit drei Jahren.
Mit freundlichen Grüßen
RA K. Roth