Sehr geehrte Rechtsratsuchende,
auf Ihre Frage möchte ich Ihnen wie folgt antworten:
Sofern Sie einen Anwalt suchen, der resulut gegen die Schuldern vorgehen kann, biete ich meine Dienste auch gegen eine Honorarvereinbarung gerne an, möchte doch von vornherein klarstellen, dass eine Vollstreckung nur in einem vom Gesetz gedeckten Rahmen erfolgen wird.Sofern Sie mitteilen, dass die Schuldner trotz Abgabe der EV in besten Verhältnissen leben, können Schritte dahingehend unternommen werden, herauszufinden, ob die Schuldner über noch nicht angegebene Einnahmequellen verfügen, auf die zugegriffen werden können.Die Tatsache, dass Sie im PLZ Bezirk 60 wohnen und meine Kanzlei sich im PLZ 93 befindet, hat keine Auswirkungen auf die Erfolgsaussichten in der Sache selber, zumal ich auch für ein persönliches Gespräch aufgrund der Tatsache, dass ich des öfteren im Frankfurter Raum tätig bin, zur Verfügung stehe.
Für ein weiteres Vorgehen und Besprechung der Einzelheiten würde ein persönliches Gespräch Sinn machen, weshalb ich Sie bitten darf, sich bei Interresse mit mir in Verbindung zu setzen.
freundliche Grüße
Andreas Hoyer
Rechtsanwalt
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