Guten Tag,
ich möchte Ihre Anfrage auf der Grundlage der von Ihnen dazu mitgeteilten Informationen wie folgt beantworten:
Um es gleich vorweg zu sagen: die Chancen, dass Sie zum Monatsende in die gekaufte Wohnung kommen können, sind nicht sehr gut.
Gefragt ist von Ihnen auch weniger nach der rechtlichen Seite, sondern nach den tatsächlichen Möglichkeiten, die Sie jetzt haben.
Ohne genaue Kenntnis des notariellen Vertrages ist grundsätzlich davon auszugehen, dass Sie einen Anspruch auf Besitzübergabe an der Wohnung haben, wenn der Kaufpreis entsprechend dem Zusatzvertrag auf das Anderkonto gezahlt worden ist.
Sofern der Zwangsverwalter hier verzögerlich arbeitet, und so eine umgehende Erledigung verhindert, sollten Sie ihn nachdrücklich darauf hinweisen, dass Sie gegebenenfalls Schadensersatzansprüchen geltend machen und vom Kaufpreis abziehen, wenn Sie benötigt würden, zeitweise in einem Hotel zu übernachten, weil die bisherige Wohnung gekündigt worden ist und die Besitzübergabe denn gekauften Wohnung sich durch pflichtwidriges Verhalten des Verwalters verzögert.
Zu berücksichtigen ist, dass Sie nach § 9 ZVG
als Beteiligte in dem Zwangsverwaltungsverfahren anzusehen sind. Sie können sich daher auch unmittelbar an das Gericht wenden mit dem Antrag, den Zwangsverwalter anzuweisen, die Zahlung des Kaufpreises durch Einrichtung eines entsprechenden Anderkontos zu ermöglichen.
Schließlich möchte ich Ihnen dringend ans Herz legen, sich kurzfristig anwaltliche Unterstützung zu suchen, um Ihre Rechte aus dem notariellen Kaufvertrag durchsetzen zu können. Auf jeden Fall ist für eine abschließende Beurteilung der optimalen Strategie die genaue Kenntnis des notariellen Vertrages erforderlich.
Mit freundlichen Grüßen
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Diese Antwort ist vom 21.03.2012 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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