Sehr geehrte Ratsuchende,
Ihre Anfrage beantworte ich auf Grundlage Ihrer Angaben wie folgt:
Ein Beantragung einer Zwangsversteigerung/Zwangsverwaltung ist auch während des Insolvenzverfahren möglich. § 49 InsO.
Sie können bei dem zuständigen Amtsgericht die Zwangsvollstreckung und auch die Zwangsverwaltung der Immobilie aus dem Grundpfandrecht beantragen
Auch während des Zwangsversteigerungsverfahrens kann der Insolvenzverwalter die Immobilie (nur mit Zustimmung der grundpfandrechtsgläubiger) freihändig verwerten, was aus der Erfahrung meist zu einem höheren Erlös führt als bei einer Verwertung über die Zwangsversteigerung, was aber nicht zwingend ist.
Möglicherweise hat der Insolvenzverwalter die Wohnung und das Büro an Ihren Mann vermietet und vereinnahmet die Miete zur Insolvenzmasse, da bislang keine Beschlagnahme der Immobilie durch die Grundpfandrechtsgläubiger vorliegt. Danach bietet sich auch an im Wege der Kalten Zwangsverwaltung die Mieteinnahmen nach Abzug des zu verhandelnden Verwalterbeitrages an die Grundpfandrechtsgläubiger auszukehren. Hierzu ist allerdings eine Vereinbarung mit dem Insolvenzverwalter erforderlich.
Ich hoffe ich konnte Ihnen einen ersten Überblick verschaffen und stehe Ihnen für eine weitergehende Beratung gerne zur Verfügung.
Soweit noch Punkte unklar geblieben sein sollten, nutzen Sie bitte die Nachfragefunktion.
Mit besten Grüßen
RA Schröter