Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Aufgrund der von Ihnen geschilderten Vorgänge war es schon richtig, fristgerecht Klage einzureichen, da jetzt die Sache im Wege dessen aufzuklären ist.
Sie sollten, bevor Sie die Klage (weiter) begründen, unbedingt Akteneinsicht bei Gericht beantragen, was sie jederzeit als Antrag stellen können - denn dann wird Ihnen die behördliche Akte, die zum Bestandteil der Gerichtsakte wird, zu gesendet.
Denn so ließe sich dann der Hergang nachvollziehen und prüfen, ob die Sache erfolgreich angefochten werden kann.
Die Behörde muss in formeller und materieller Hinsicht rechtmäßig gehandelt haben und hier könnte ein Verfahrensverstoß oder gar mehrere gegeben sein, aufgrund der nicht richtigen bzw. nicht sachgerechten Mitteilungen an Sie.
Das ließe sich aber anhand der Verfahrensakte eben einfach nachvollziehen und Sie haben hier diesen Vorteil der Akteneinsicht, weil es sich um ein öffentlich-rechtliches Verfahren handelt.
Auch das Verwaltungsgericht ermittelt den Sachverhalt von Amts wegen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Daniel Hesterberg
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Rechtsanwalt Daniel Hesterberg
Sehr geehrter Herr Daniel Hesterberg,
ich habe nun ein Vergleichsangebot von der Hochschule erhalten und möchte es gerne annehmen und auch fragen,ob Sie meine erbrachte Leistung für ein Fach X für ein anderes Fach Y anerkennen könne; Problem hierbei ist ,dass in der Äquivalenztabellen der Hochschule das bestandene Fach als Wahlmodul anerkannt werden kann und nicht als Pflicht.
Hier lautet das Vergleichsangebot:
Herr Mustermann wird zum Wintersemester 2020/21 in den Bachelorstudiengang Elektro- und Informationstechnik an der Hochschule XXX eingeschrieben.
2. Der oben bezeichnete Bescheid vom 29.04.2020 hat Bestand, die Exmatrikulation aus dem Studiengang Elektrotechnik erfolgt aber erst mit Wirkung zum Ende des Sommersemesters 2020. Hinsichtlich der Exmatrikulation aus dem Bachelorstudiengang Elektrotechnik erklärt Herr Mustermann ausdrücklich den Verzicht auf ein Rechtsmittel.
3. Bereits erbrachte Prüfungsleistungen im Studiengang Elektrotechnik werden auf Antrag anerkannt. Der Antrag ist unter Beachtung der Maßgaben der einschlägigen Prüfungsordnung zu stellen, bevor ein Prüfungsversuch in dem Modul unternommen wird, für das die Anerkennung beantragt wird.
4. Die für das Sommersemester 2020 in dem Bachelorstudiengang Elektrotechnik angemeldeten Prüfungen können vorbehaltlich der Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen des je weiligen Moduls wie angemeldet durchgeführt werden.
5. Die Klage vor dem Verwaltungsgericht YYYY wird zurückgenommen.
6. Die Gerichtskosten trägt Herr Mustermann. Die außergerichtlichen Kosten trägt jede Partei selbst.
7. Herr Mustermann hat keine Schadensersatzansprüche gegen die Hochschule XXX.
An diesen Vergleichsvorschlag fühlt sich die Hochschule bis zum ........... gebunden. Bitte lassen Sie mich bis dahin wissen, ob Sie diesem Vergleichsvorschlag zustimmen.
gerne Wüsste ich ,wie ich auf so ein Schreiben antworten könnte und dabei mein oben erwähnter Wünsch äußern könnte.
Ich würde mich sehr über ein Musterbrief freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Nachfrage möchte ich Ihnen gerne wie folgt beantworten:
Nach meiner Erfahrung kommt ein Vergleichsvorschlag zwar weitaus häufiger als in anderen Rechtsbereichen des Verwaltungsgerichts, aber nichtsdestotrotz durchaus noch recht selten im Vergleich zu zivilrechtlichen Praxis.
Der Vorschlag wäre jedenfalls erwägenswert und ich muss mir den aber im Rahmen einer gesonderten Anfrage ansehen, ihn bewerten und da kann ich Ihnen auch einen Antworttext bieten.
Ich werde Ihnen gleich ein Angebot dafür erstellen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Daniel Hesterberg