Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf der Grundlage der von Ihnen gemachten Angaben wie folgt beantworte.
Durch Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen, so dass die Beratung innerhalb dieses Forums lediglich eine erste rechtliche Orientierung in der Sache darstellt und keinesfalls den Gang zu einem Kollegen vor Ort ersetzen kann.
Dies vorausgeschickt wird das Folgende ausgeführt:
Nach § 1 a I Ziff. 2 EStG können nicht dauernd getrennt lebende Ehegatten auf Antrag nach § 26 EStG zusammenveranlagt werden, wenn nur einer von ihnen die Voraussetzungen der unbeschränkten Einkommensteuerpflicht nach § 1 I EStG oder der fiktiven unbeschränkten Einkommensteuerpflicht nach § 1 III EStG erfüllt, wenn die nachfolgenden Voraussetzungen gegeben sind:
a)
Staatsangehörigkeit eines EU/EWR-Staates auf Seiten des unbeschänkt steuerpflichtigen Ehegatten
und
b)
Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im EU/EWR-Ausland des anderen Ehegatten
c)
Einkünfte beider Ehegatten unterliegen im Kalenderjahr entweder mindestens zu 90 % der deutschen Einkommensteuer
oder
d)
die nicht der deutschen Einkommensteuer unterliegenden Einkünfte übersteigen den Grundfreibetrag nach § 32a Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 EStG nicht
und
e)
die Höhe der nicht der deutschen Einkommensteuer unterliegenden Einkünfte muss durch eine Bescheinigung der zuständigen ausländischen Steuerbehörde nachgewiesen werden.
Der Grundfreibetrag nach § 32 a I 2 Nr. 1 EStG ist insoweit zu verdoppeln (ab Veranlagungszeitraum 2010 beträgt dieser Betrag EUR 16.008,00) und es ist auf die Einkünfte beider Ehegatten abzustellen (§ 1 a I Ziff. 2 Satz 3 EStG).
Ich hoffe, dass ich Ihnen in der Sache weiterhelfen konnte.
Für eine kostenlose Rückfrage stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Sollten Sie eine darüber hinausgehende Vertretung in Erwägung ziehen, empfehle ich Ihnen eine Kontaktaufnahme über die unten mitgeteilte E-Mail-Adresse. Die moderne Kommunikation ermöglicht insoweit auch die Überbrückung größerer Entfernungen.