Zusammentreffen von halber Berufsunfähigkeitsrente mit Krankengeld
07.04.2021 17:45
| Preis:
51,00 € |
ALG 1 Bezug vom 18.07.2018 bis 03.03.2019. Ab 12.02.2019 arbeitsunfähig krank.
Ab 12.02.2019 Anspruch auf Rente wegen teilweiser Erwerbsminderungsrente weil ich berufsunfähig bin. Die Anspruchsvoraussetzungen sind ab 12.02.2019 erfüllt. Rentenzahlung ab 01.09.2019. Rentenbescheid vom 25.03.2021.
Ab 04.03.2019 Krankengeldzahlung bis 20.06.2020. Ab 21.06.2020 ALG 1 Bezug. Neue Krankheit am 10.07.2020 und arbeitsunfähig. Ab 21.08.2020 neuer Dreijahreszeitraum mit Zahlung von Krankengeld bis auf weiteres.
Aufforderung der Krankenkasse zum Antrag auf Reha, der am 13.09.2019 von mir gestellt wurde.
Frage: Hat die Krankenkasse einen Anspruch auf Rentennachzahlungen und Verrechnung mit Krankengeld vom 01.09.2019 bis 20.06.2020 nach § 50 SGB ABS. 2 Buch V ?
Frage: Hat die Krankenkasse einen Anspruch auf Rentennachzahlungen und Verrechnung mit Krankengeld ab 21.08.2020 (neue Krankheit und neuer Dreijahreszeitraum) und erfolgt Kürzung des Krankengeldes ab Zahlung monatlicher Teierwerbsminderungsrente ab Mai 2021?
Ich bitte um Beantwortung. Vielen Dank
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