Sehr geehrte Fragestellerin, sehr geehrter Fragesteller,
herzlichen Dank für Ihre Anfrage und die darin übermittelten ersten Angaben zu Ihrem Sachverhalt.
Das Portal teilt mit, dass Sie weniger als 50% des empfohlenen Preis geboten und Ihr Gebot auch nach einem Hinweis nicht erhöht haben. Bitte haben Sie Verständnis, dass meine Antwort sich hieran orientiert.
Ich gehe davon aus, dass Ihr Sohn tatsächlich aufgrund seiner Erkrankung erhebliche Fehlzeiten hat. Fraglich ist, ob diese Fehlzeiten immer entschuldigt waren oder ob diese noch nachträglich entschuldigt werden können. Auch wenn ein Großteil der Stunden tatsächlich entschuldigt werden kann, ist die Frage offen, ob Ihr Sohn evtl. Stunden in einem Umfang verpasst hat, der zwar den Erfolg in den Zwischenprüfungen nicht gefährdet hat, aber das Bestehen in der Abschlussprüfung gefährden kann.
Hier ist es zunächst vor allen Dingen erforderlich, dass Sie sich von der Schulleitung eine Aufstellung aller Fehlzeiten zukommen lassen. Sie können diese gesondert anfordern. Bitten Sie dann auch darum, dass entschuldigte Stunden als solche und unentschuldigte Stunden ebenfalls als solche markiert sind. Sollten Sie keine gesonderte Aufstellung erhalten, können Sie auch Einsicht in die Schüler- und Ausbildungsakte Ihres Sohnes nehmen. Dort müssen alle wesentlichen Angaben zum bisherigen Ausbildungsverlauf enthalten sein.
Sollten Sie diese Auskünfte nicht direkt von der Schule erhalten, empfiehlt es sich Kontakt zu einem Vertrauenslehrer, dem / der Vorsitzenden des Prüfungsausschusses oder der Aufsichtsbehörde aufzunehmen.
Sollte Ihr Sohn momentan zwar gute Leistungen erbringen, aber erhebliche Fehlzeiten aufweisen, kommt evtl. dennoch ein Antrag nach § 12 MPhG in Betracht, auch dieser Weg führt dazu, die Prüfungsvoraussetzungen feststellen zu lassen.
Sollte eine sachliche Klärung nicht mehr möglich werden, kommt evtl. eine Klärung in einem gerichtlichen Verfahren in Betracht. Da diese Verfahren aber längere Zeit dauern können und eine erhebliche Belastung auch für Ihren Sohn mit sich bringen, sollten vorher auch andere Verständigungs-, Schlichtungs- oder Mediationsverfahren genutzt werden. Evtl. können auch die Berufsverbände hier vermitteln.
Dass die Schulleiterin insgesamt umstritten ist, Dozenten gekündigt haben oder gegenüber anderen Mitschülern positivere Zulassungsentscheidungen getroffen worden sind, wird in aller Regel nicht dazu führen, dass Sie hieraus direkt positive Vorteile für Ihren Sohn ableiten können. Denn wenn all diese Maßnahmen zu unrecht - wie Sie angeben - ergangen sind, gibt es keine "Gleichbehandlung im Unrecht".
Bitte bedenken Sie, dass für eine etwaige rechtliche Auseinandersetzung Anwaltskosten entstehen können, die evtl. auch nicht von einer Versicherung oder der Gegenseite zu erstatten sind.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit diesen ersten Antworten bereits weiterhelfen. Diese online-Beratung kann eine anwaltliche Erstberatung nicht ersetzen, aber Sie soll Ihnen einen ersten Eindruck von der Rechtslage vermitteln.
Mit freundlichen Grüßen,
Robert Hotstegs
Rechtsanwalt
Diese Antwort ist vom 02.11.2014 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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