Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Maßgebend sind hier die Eigentumsverhältnis. Hat die GmbH das Fahrzeug erworben und den Kaufpreis gezahlt, war das Fahrzeug im Eigentum der GmbH. Eine Ummeldung des Fahrzeuges auf ein Einzelunternehmen ändert an den Eigentumsverhältnissen nichts.
Daher sollten Sie zunächst den Kaufvertrag bereithalten, falls eine Anfrage des Insolvenzverwalters erfolgt.
Wurde das Fahrzeug durch das Einzelunternehmen oder eine Privatperson erworben und der Kaufpreis durch diese bezahlt, steht der GmbH kein Eigentumsrecht an dem Fahrzeug zu. Allenfalls kommt ein Nutzungsrecht in Betracht, da das Fahrzeug zeitweise auf die GmbH angemeldet war. Dieses Nutzungsverhältnis sollte nachweislich beendet sein, was durch die Abmeldung bestätigt werden kann. Nach der Ab- bzw. Ummeldung sollten dann aber keine laufenden Unterhalskosten durch die GmbH für das Fahrzeug gezahlt worden sein.
Ein Zugriff ist daher nur möglich, wenn das Fahrzeug sich noch im Eigentum der GmbH befindet oder ein Nutzungsrecht aufgrund einer entsprechenden Vereinbarung besteht.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Marcus Schröter, MBA
Hochwaldstraße 16
61231 Bad Nauheim
Tel: 06032/9353573
E-Mail:
Rechtsanwalt Marcus Schröter, MBA
Die GmbH hat das Fahrzeug nicht erworben und nicht bezahlt.
Würde es ausreichen eine Nutzungsvereinbarung zu erstellen aus der hervorgeht das das Nutzungsverhältnis mit einer Ummeldung automatisch beendet ist?
Danke
Vielen Dank für die Rückmeldung.
1. Zunächst sollte der Kaufvertrag in Kopie vorgehalten werden, falls der Insolvenzverwalter hiernach fragt. Aus der kaufvertraglichen Übergabeverpflichtung an den Käufer ist dann abzuleiten, dass die GmbH kein Eigentum an dem Fahrzeug erworben hat.
Eine nachträgliche Nutzungsvereinbarung sollte nicht erstellt werden. Allenfalls ist schriftlich festzuhalten, wann die Nutzung durch die GmbH an dem Fahrzeug konkret beendet wurde. Dieser Bestätigung ist dann die Ummeldung der Fahrzeuges in Kopie beizufügen.
Ich hoffe, ich konnte Ihre Nachfrage beantworten.
Mit besten Grüßen
Marcus Schröter
Rechtsanwalt