Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:
Eine genaue Berechnung ist mit den von Ihnen genannten Angaben nicht möglich.
Maßgeblich ist bei beiden Parteien die Differenz zwischen Anfangs- und Endvermögen.
Ich gehe davon aus, dass Sie beide Eigentümer der Immobilie zu je ein Halb sind und für den Kredit gemeinsam haften.
Dann hätte jeder ein Endvermögen, bezogen auf das Haus, von 52.5000 € (die Hälfte des freien Wertes). hinzuzurechnen sind jeweils die sonstigen Vermögenswerte, bei Ihnen z. B. die Fahrzeuge, soweit nicht eines davon zum Hausrat zählt.
Abzuziehen vom jeweiligen Endvermögen ist jeweils das Anfangsvermögen bei der Heirat. Auch hier waren Sie vermutlich schon Eigentümer zur Hälfte. Der freie Wert betrug 120.000 DM, davon stand jedem die Hälfte zu.
Der Zugewinnausgleich besteht in der Hälfte der Differenz, um den der Zugewinn des einen Partners (Endvermögen minus Anfangsvermögen) den Zugewinn des anderen übersteigt.
Ihre ursprünglich höheren Ersparnisse wirken sich hier nicht aus, weil sie bei Beginn der Ehe nicht mehr in Ihrem Vermögen vorhanden waren, sondern bereits in der gemeinsamen Immobilie steckten.
Zu klären ist, welche Werte jeweils noch bei Beginn der Ehe oder zum Endstichtag vorhanden waren, damit die Wertdifferenz ermittelt werden kann.
Sie sollten einen Anwalt vor Ort beauftragen, mit dem Sie alle Details anhand von Unterlagen aufarbeiten können.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.
Mit freundlichen Grüßen
Anja Holzapfel
-Rechtsanwältin-
-Fachanwältin für Familienrecht-