Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:
Sie müssen zwei Dinge unterscheiden: Die Eigentumsverhältnisse richten sich ausschließlich nach dem Grundbucheintrag. Wenn Sie dort als alleiniger Eigentümer eingetragen sind, ist die Immobilie Ihnen zuzurechnen.
Gerade deshalb wird sie sich aber im Zugewinn auswirken: Bei Ihnen ist die (jetzt abbezahlte) Immobilie im Endvermögen zu berücksichtigen. Damit erhöht sie Ihren Zugewinn und somit, falls Ihre Frau den geringeren Zugewinn erwirtschaftet hat, die Zugewinnausgleichsforderung, die Ihre Frau Ihnen gegenüber hat.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.
Mit freundlichen Grüßen
Anja Holzapfel
-Rechtsanwältin-
-Fachanwältin für Familienrecht-