Sehr geehrte Ratsuchende,
gerne beantworte ich Ihre Fragen zur Unternehmensbewertung.
Zur Frage 1:
Ob eine Bewertung nach dem Stuttgarter Verfahren in Ihrem Fall sinnvoll und angemessen ist, kann nur nach Einsicht der Geschäftsunterlagen festgestellt werden. Dies hängt zum einen natürlich von den betriebswirtschaftlichen Zusammenhängen ab, aber auch die Frage, welche Bewertungsmethode der Gesellschaftervertrag vorsieht, dürfte relevant sein. Grundsätzlich ist das Stuttgarter Verfahren im Zuge der Erbschaftssteuerreform abgeschafft worden und durch neue Bewertungsverfahren ersetzt worden, weil das Stuttgarter Verfahren in vielen Fällen zu nicht sachgerechten Ergebnisssen führte. In Anbetracht der Tatsache, dass die betroffene Kapitalgesellschaft sowohl über einen ordentlichen Substanzwert als auch einen hohen Ertragswert verfügt, ist es möglich, dass eine Bewertung nach dem Stuttgarter Verfahren ein gutes Ergebnis hervorbringt. Im Rahmen dieses Portals kann dies aber keinesfalls verbindlich beantwortet werden. In Hinblick auf den wirtschaftlichen Wert und die erheblichen finanziellen Folgen sollten Sie sich unbedingt ausführlich anwaltlich beraten lassen. Nur auf Grundlage genauer Kenntnis des Sachverhalts kann man sicher sagen, welche Bewertungsmethode hier geeignet ist.
Zur Frage 2:
Fiktive steuerliche Lasten, die bei einer Veräußerung der GmbH-Anteile entstehen würden, werden nach höchstrichterlicher Rechtsprechung bei der Bewertung des Unternehmens als notwendige Veräußerungskosten von dessen Wert abgezogen.
Ich hoffe, Ihnen in dieser Angelegenheit weitergeholfen zu haben. Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei nur um eine erste Einschätzung handelt, die ausschließlich auf dem von Ihnen geschilderten Sachverhalt beruht. Sollten hier Angaben weggelassen oder hinzugefügt worden sein, kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Zimmlinghaus
Rechtsanwalt
Antwort
vonRechtsanwalt Thomas Zimmlinghaus
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Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort!
Können Sie mir auch sagen wie / wann / wo dieser Sachverhalt höchstrichterlich entschieden wurde? Kennen Sie die Urteile? Können Sie mir (zumindest ein) Aktenzeichen nennen?
Vielen Dank für Ihre Hilfe!
Sehr geehrte Ratsuchende,
gerne komme ich auf Ihre Nachfrage zurück.
Das entsprechende BGH-Urteil finden Sie im Rechtsprechungsreport der Neuen Juristischen Wochenschrift wie folgt:
BGH NJW-RR 2005, Seite 153
Das Urteil des OLG Düsseldorf finden Sie in der Neuen Juristischen Wochenschrift:
OLG Düsseldorf NJW 2008, Seite 450
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Zimmlinghaus
Rechtsanwalt