Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Die Heizung befindet sich im Eigentum des Vermieters und ist damit seine und nicht Ihre Heizung.
Da er Eigentümer ist und für Wartung und Instandsetzung (wenn der Mietvertrag nichts anderes vorsieht) die Verantwortung trägt, muss er Zugang zu der Heizungsanlage haben.
Damit hat der Vermieter Recht und Sie dürfen die Anlage nicht verschließen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen