Sehr geehrter Fragesteller,
auf Ihre Frage darf ich Ihnen antworten wie folgt.
Die von Ihnen genannten Einschränkungen darf das vorne liegende Grundstück auf keinen Fall von Ihnen fordern. Einerseits muss grundsätzlich Ihr Grundstück mit vertretbarem Aufwand erreicht werden können. Andererseits ist das Rechtsverhältnis auch geprägt durch den jahrelangen ungehinderten Zugang.
Es ist zwar möglicherweise ein berechtigtes Interesse des vorderen Grundstückseigentümers vorhanden, zu kontrollieren, wer Zugang zum Grundstück nimmt, jedoch muss für Sie und Ihre Besucher eine Lösung gefunden werden, damit Ihre Aktivitäten nur im vertretbaren Maß behindert werden. So kann man Ihnen und Ihren Besuchern auch Ausweise zur Verfügung stellen oder vergleichbare Gestaltungen suchen, die Ihnen weiterhin den möglichst ungehinderten Zugang zu Ihrem Grundstück ermöglichen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit dieser Auskunft behilflich sein.
Mit freundlichen Grüßen
Andrea Brümmer
Rechtsanwältin
27.06.2019
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14:57
Antwort
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