Sehr geehrter Fragesteller,
ich beantworte Ihre Frage gerne wie folgt:
Für einen Schadensersatzanspruch braucht man den Beweis der Kausalitäten sowohl haftungsbegründend als auch haftungsausfüllend.
Das wird hier nicht gelingen. Ferner wäre das ein Anspruch aus Staatshaftungsrecht, für den es erschwerend des Vorsatzes oder der Fahrlässigkeit bedarf. Sie müssten also zudem beweisen, dass gerade Ihr Paket extra liegen gelassen wird. Auch das wird nicht gelingen.
Ich hoffe Ihnen weiter geholfen zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen.
Draudt Rechtsanwältin
Antwort
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