Sehr geehrter Fragesteller,
die Gewährung eines Kredites ist grundsätzlich umsatzsteuerfrei (§ 4 Ziff. 8
Buchstabe a) UStG). Das gilt auch für Zinsen (UStAE Abschn 4.8.2. Abs.1 und UStAE Absch. 3.11. Abs.3 und 4). Bei der Gewährung Unternehmer an Unternehmer besteht allerdings ein Wahlrecht, auf diese Befreiung zu verzichten (§ 9 UStG
). Wenn Sie auf die Befreiung verzichten müssen die Ust. auf die Zinsen gesondert ausweisen.
Mit freundlichen Grüßen
Ra. A. Jahn LL.M.
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Diese Antwort ist vom 11.08.2015 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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