Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Das Anbringen der Garderobenleiste dürfte eine Nutzung der Wohnung im Üblichen Rahme n darstellen und daher unproblematisch sein. Ich unterstelle mal, dass Ihr Lebensgefährte die Tür nicht mit riesigen und vielen Schrauben regelrecht durchlöchtert haben wird. Insofern brauchen Sie mietrechtlich hier nichts zu fürchten. Beim Auszug Loch schließen und ggf. die Tür übermalen. Das hat der Vermieter zu akzeptieren. In den letzten Jarhen hat sich hier die Rechtsprechung dahingehend geändert, dass der Vermieter Löcher und Dübel in üblichem Umfang in den Wänden dulden muss und deren Ausspachtelung und Übermalern beim Auszug nicht in jedem Fall fordern darf. Bei der Holztüre dürfte dies nur bedingt gelten, nämlich dergestalt, dass die Nutzung der Türe in dem Umfang erlaubt ist, sie aber später die Türe durch Schönheitsmaßnahmen wieder herzustellen haben.
Ggf. kann es ja helfen, wenn Sie sich gegenüber Ihrem Lebensgefährten vertraglich absichern, dass er den Zustand letzten Endes wiederherstellt.
Strafrechtliche Konsequenzen haben Sie hier nicht zu befürchten.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen