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Sehr geehrter Fragesteller,
als bester Freund besteht im Grunde kein Zeugnisverweigerungsrecht. Wenn Sie sich allerdings selbst damit belasten würden, weil Sie in irgendeiner Form beteiligt waren, brauchen Sie nichts auszusagen und können sich auf Ihr Schweigerecht berufen. Eine konkrete Begründung bedarf es nicht, nur die Aussage, dass Sie sich darauf berufen, da Sie sich selbst belasten würden.
Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall Hilfe brauchen sollten, stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung, da unsere Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist, ohne dass Ihnen dadurch Mehrkosten entstehen. Die von Ihnen entrichtete Beratungsgebühr würde im Falle einer Beauftragung angerechnet werden.
Mit freundlichen Grüßen
Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt
Nachfrage vom Fragesteller
23.12.2017 | 05:55
MUSS der Zeuge überhaupt beim LKA/Polizie aussagen?
Antwort auf die Nachfrage vom Anwalt
23.12.2017 | 13:19
Sehr geehrter Fragesteller,
sofern die Ladung nicht von der Staatsanwalt direkt kommt und nicht nur von der Polizei, braucht er nicht auszusagen.
Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall weitere rechtliche Hilfe brauchen sollten, schreiben Sie mich bitte direkt per E-Mail an, da diese Plattform nur eine einmalige Nachfrage erlaubt, ich Ihnen aber auch weiterhin bei kostenfreien Nachfragen zur Verfügung stehen möchte und unsere Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist, ohne dass Ihnen dadurch Mehrkosten entstehen. Die von Ihnen entrichtete Beratungsgebühr würde im Falle einer Beauftragung angerechnet werden.
Über eine ggf. positive Bewertung würde ich mich freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt