Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Nach §§ 14 Abs. 2
, 15 Abs. 2 MarkenG
besteht der Schutz einer eingetragenen Marken gegen deren Verwendung durch Dritte "im geschäftlichen Verkehr". § 14 Abs. 3 MarkenG
nennt beispielhaft, was damit gemeint ist:
"
1.
das Zeichen auf Waren oder ihrer Aufmachung oder Verpackung anzubringen,
2.
unter dem Zeichen Waren anzubieten, in den Verkehr zu bringen oder zu den genannten Zwecken zu
besitzen,
3.
unter dem Zeichen Dienstleistungen anzubieten oder zu erbringen,
4.
unter dem Zeichen Waren einzuführen oder auszuführen,
5.
das Zeichen in Geschäftspapieren oder in der Werbung zu benutzen."
Durch den Markenschutz soll also verhindert werden, dass sich ein Dritter unbefugt als Inhaber der Marke ausgibt, oder versucht, unter Verwendung einer fremden Marke Werbung für eigene Produkte zu machen.
Davon zu unterscheiden ist jedoch, wenn Sie in einem Kinderbuch bspw. Straßenfotos abbilden, auf denen auch Werbung mit geschützten Marken zu erkennen ist.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Carsten Neumann, Rechtsanwalt
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Diese Antwort ist vom 17.03.2013 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Rückfrage vom Fragesteller
17.03.2013 | 14:58
Hallo,
es geht ja aber nicht um die Abbildung von Straßenfotos in den Büchern, sondern, zB. das Zeichnen von Straßenszenen, wo ein Flugzeug einer Airline über den Himmel fliegt, jemand eine bekannte Cola trinkt, eine bestimmte Automarke fährt.
Darf ich dies genau so zeichnen und zB das Flugzeug mit dem Namen der Airline versehen und auf dem Heck die typischen Streifen des Flugzeugs zeigen?
Beste Grüße
Walter
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt
17.03.2013 | 15:01
Sehr geehrter Fragesteller,
entscheidend ist der Zweck, der mit dem Zeigen oder Abbilden von Marken verbunden ist.
Es macht keinen Unterschied, ob es sich um Fotoaufnahmen oder Zeichnungen handelt.
Mit freundlichen Grüßen,
Neumann
Rechtsanwalt