Sehr geehrte/r Fragesteller/in,
unter Zugrundelegung des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes und in Ansehung Ihres Einsatzes beantworte ich Ihre Frage zusammenfassend wie folgt:
Ich verstehe Ihre Anfrage so, dass sich der gegenständliche Zaun tatsächlich bereits auf dem Grundstück befindet, welches Sie käuflich von der Stadt erworben haben und welches damit bereits in Ihrem Eigentum steht.
Sie sollten Ihren Nachbarn daher unter Setzung einer angemessenen Frist und unter nochmaliger Verweisung auf den zu Ihrer Kenntnis gelangten Sachverhalt und den Bericht/die Skizze des Vermessungstechnikers auffordern, den Zaun entsprechend dem tatsächlichen Grenzverlauf zu versetzen. Dies sollte derart geschehen, dass der sich im Moment auf Ihrem Eigentum befindliche Zaun abgebaut und entlang dem bestätigten Grenzverlauf neu errichtet wird.
In Ihrem Schreiben sollten Sie zunächst schriftlich die durch den Vermesser gefundenen Ergebnisse bezüglich der Lage der jeweiligen Grundstücke und des sich hieraus ergebenden Grenzverlaufs darstellen. Hiernach sollten Sie feststellen, dass sich der gegenständliche Zaun auf Ihrem Grundeigentum befindet und Sie daher einen rechtlichen Anspruch (§ 1004 BGB
) auf Entfernung desselben haben.
Weiterhin sollten Sie Bezug darauf nehmen, dass bisherige Gespräche und Angebote Ihrerseits ergebnislos verlaufen bzw. geblieben sind und Sie sich daher gehalten sehen, Ihren Anspruch nochmals in schriftlicher Form, diesmal unter Setzung einer zeitlichen Frist, geltend zu machen.
Als angemessene Frist ist angesichts der derzeitigen Witterungsverhältnisse und Jahreszeit eine Zeitspanne von einem Monat anzusehen.
Sollte Ihr Nachbar in diesem Zeitraum nicht im Sinne Ihrer Aufforderung reagieren und den Zaun von Ihrem Grundstück entfernen, sollten Sie ihn bereits in dem zu verfassenden Schreiben darauf hinweisen, sich sodann dazu gezwungen zu sehen, weitere (rechtliche) Schritte, auch unter Einschaltung eines Rechtsanwalts, einzuleiten.
Alternativ hierzu können Sie Ihren Nachbarn auch darauf hinweisen, den Zaun nach Ablauf der gesetzten Frist in Eigenarbeit zu entfernen/zu versetzen und diesem sodann die hierfür aufzuwendenden Kosten in Rechnung zu stellen.
Sie sollten jedoch darauf achten, auch dieses Schreiben noch einmal in "einer freundlichen Tonart" zu verfassen.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass im Rahmen einer ersten rechtlichen Einschätzung/Begutachtung, wie sie hier erfolgt, die Formulierung eines konkreten Anschreibens nicht erbracht werden kann. Meines Erachtens dürfte es Ihnen jedoch ohne Weiteres möglich sein, aus den oben genannten Hinweisen und Formulierungen ein entsprechendes Schreiben zu fertigen.
Abschließend erlaube ich mir, Sie auf Folgendes hinzuweisen: Bei der vorliegenden Antwort, welche ausschließlich auf Ihren Angaben basiert und in Unkenntnis der relevanten Dokumente erstellt wurde, handelt es sich lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.
Ich hoffe Ihnen eine Überblick gegeben zu haben und stehe Ihnen gerne weiterführend, insbesondere im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion, zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Maik Elster
Rechtsanwalt
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Diese Antwort ist vom 04.02.2008 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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