Sehr geehrter Fragesteller,
zunächst bedanke ich mich für Ihre Anfrage.
Sie müssen die einzelnen Fahrten für Ihren Auftraggeber nachweisen. Dies dürfte anhand eines Fahrtenbuches sowie von entsprechenden Aufzeichnungen und anhand von Zeugenaussagen Ihrer Mitarbeiter sicherlich möglich sein. Die Fa. Hermes wird die Daten nicht herausgeben, da Sie dort nicht als Vertragspartner aufgeführt sind, sondern Ihr Auftraggeber. Wenn Sie die Fahrten für Ihren Auftraggeber zusammenstellen und belegen können, reicht dies aus, um Ihren Anspruch gegenüber dem Auftraggeber geltend machen zu können. Ein schriftlicher Vertrag ist nicht notwendig, es reicht eine mündliche Vereinbarung, die in Ihrem Fall vorliegt. Insoweit sehe ich keine Probleme. Wenn der Auftraggeber sich auf eine Kündigungsfrist beruft und aufrechnen will, ist dies unsinnig. Sie müssen selbstverständlich nicht ohne Bezahlung arbeiten und können insofern jeder Zeit die Tätigkeit einstellen, zumal es auch keinen Vertrag mit irgendeiner Kündigungsfrist gibt.
Fall ich Ihnen insoweit bei der Geltendmachung Ihrer Ansprüche behilflich sein soll, wenden Sie sich bitte an mich per E-Mail oder per Telefon.
Im Übrigen stehe ich selbstverständlich gerne bei Unklarheit für eine Nachfrage zur Verfügung.
Mit freundlichem Gruß
Peter Dratwa
Rechtsanwalt
Diese Antwort ist vom 23.06.2011 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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