Sehr geehrte Fragestellerin,
sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, diese möchte ich an Hand Ihrer Angaben wie folgt beantworten:
Die Miete ist eine nach dem Kalender bestimmte Zahlungspflicht. Diese haben Sie (ohne Abstimmung mit dem Vermieter) nicht eingehalten. Damit befinden Sie sich im Verzug.
Die Zahlungsaufforderung durch den Anwalt ist damit ein Schaden, der durch den Verzug begründet ist und den Sie unter diesem Gesichtspunkt zu tragen haben.
Überschlägig dürfte die Rechnung bis auf einen geringen Betrag einer angemessenen 1,3 Gebühr zzgl. Auslagen und MWst. entsprechen.
Ich hoffe, Ihre Frage umfassend und zu Ihrer Zufriedenheit beantwortet zu haben. Für das entgegengebrachte Vertrauen bedanke ich mich recht herzlich. Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Steininger
Rechtsanwalt
Diese Antwort ist vom 27.06.2006 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort
vonRechtsanwalt Stefan Steininger
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Rechtsanwalt Stefan Steininger
Kann ich meinem Vermieter eine ordentliche Kündigung persöhnlich aushändigen? Mir das schriftlich bestätigen lassen, am 2.des Monats Juli.Im Mietvertrag ist vereinbart, das die Kündigung schriftlich bis zum dritten Werktag eines Monats dem Vermieter zugehen muss. Da der 2. Juli ein Sonntag ist, wäre es per Post mit Einschreiben - Rückschein zu spät.
Auch vielen Dank für die prompte Beantwortung meiner Frage.
Bitte haben Sie Verständnis, dass ich Ihre neu Frage nicht als Nachfrage beantworten kann. Nach den FEA-Regeln dürfen hier keine neuen Fragen, sondern nur Verständnisfragen zur Antwprt beantwortet werden. Ich muss Sie daher bitten, eine neue Anfrage zu stellen. Vielen Dank für Ihr Verständnis!