Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
die von Ihnen gestellten Fragen beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie Ihres Einsatzes wie folgt:
Problematisch ist hier, dass auch Ihre Freundin als Kreditnehmerin in dem Kreditvertrag eingetragen ist. Daher haftet Sie grundsätzlich auch weiterhin für die Kreditverbindlichkeiten.
Es sind also weiterhin sowohl Ihre Freundin als auch deren Ex-Freund zur Zahlung auf den Kredit verpflichtet.
Eine Regelung bei der Bank kann dahingehend getroffen werden, dass einer von beiden den anderen aus dem Kreditvertrag entlässt und der andere den Vertrag allein fortführt. Dies kann aber nur mit Zustimmung beider Parteien hier erfolgen.
Ansonsten hat Ihre Freundin keinen Anspruch gegen den Ex-Freund, dass dieser die Zahlung allein fortführt. Andererseits kann auch der Ex-Freund nicht verlangen, dass Ihre Freundin den Vertrag allein erfüllt.
Inwieweit der Ex-Freund die Zahlung anfangs allein übernommen hat, ist nicht klar. Sollte hier eine Regelung zwischen beiden vorliegen, nach welcher der Ex-Freund die Zahlung allein fortführt, muss er dies auch in Zukunft tun. Hat er die Zahlung nur aus Kulanz anfangs allein übernommen, besteht kein Anspruch Ihrer Freundin gegen den Ex-Freund auf weitere Alleinzahlung.
Auf die derzeitigen finanziellen Befindlichkeiten der Parteien kommt es hier grundsätzlich nicht an. Vielmehr zählt allein, dass beide den Kredit zusammen aufgenommen haben und jetzt auch für die Verbindlichkeiten einzustehen haben.
Der Ex-Freund kann also nicht darauf bestehen, dass Ihre Freundin den Kredit allein abbezahlt. Hier ist der Ex-Freund genauso zur Zahlung verpflichtet, wie Ihre Freundin.
Wenn sich der Ex-Freund hier hinsichtlich der Zahlungen querstellt, sollte zunächst eine einvernehmliche Lösung besprochen werden. Man kann dann auch darüber sprechen, ob das Haus verkauft wird oder ob eine der beiden Parteien der anderen Partei den Anteil veräußert.
Jedenfalls kann hier weder mit den 50 % Miteigentum noch mit dem Verkauf „gedroht“ werden. Dies hat insoweit keine Auswirkung auf die Zahlungsverpflichtung des Ex-Freundes.
Zusammenfassend und abschließend kann ich Ihnen also insoweit die Sorgen nehmen, als dass Ihre Freundin auf den gesamten Kreditverbindlichkeiten sitzen bleibt. Hier ist zunächst diese Gefahr nicht gegeben, da insbesondere der Ex-Freund als Vertragspartner auch zur Zahlung verpflichtet ist.