Sehr geehrter Fragesteller,
eine General Public License ist eine sogannte "copyleft"-Lizenz.
Innerhalb dieser Lizenz ist die Nutzung kostenfrei und der Nutzer ist verpflichtet, bei Weitergabe auf diese Bedingungen hinzuweisen und selbst natürlich einzuhalten.
Dieses soll verhindern, dass die Veränderung der Software verkauft wird und unter neue Lizenzbestimmungen gerät, die beispielsweise den kommerziellen Lizenzverkauf ermöglichen würden.
Es widerspräche dem Prinzip der Open-Source Software, wenn dies dann von Dritten wieder beschränkt werden könnte, da die "Herstellungsmaterialien" frei verfügbar sind und es auch bleiben sollen, unabhängig davon, wer was verändert hat, solange es auf diesem System "gebaut" ist (vgl. http://wordpress.org/about/gpl/).
Unabhängig davon können Sie aber an den Bildern ein Urheberrecht besitzen und auch auf den von Ihnen geschriebenen Text, nicht jedoch auf die Software, also dem Gerüst der Homepage.
Auch eine CSS-Datei, die nicht mit Hilfe von Wordpress erstellt worden ist und damit keine opensource Software enthält, können Sie schützen.
Fazit: An Texten, Bildern und an abgetrennter Software (z.B. css-Datei) können Sie Schutzrechte installieren, solange diese von der Open-Source Software getrennt werden kann und auch getrennt wird.
Entsprechend können Sie dafür auch eine Lizenzgebühr verlangen, wenn ein Kunde diese "Erweiterung" nutzen möchte.
Die Homepage selbst, also das Design, der Aufbau, das mit Wordpress erstellt ist allerdings den freien Lizenzbedingungen unterworfen, an der sie keine Schutzrechte geltend machen können.