Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
1. Sie müssen, da Sie in Hannover arbeiten, grundsätzlich Ihren Hauptwohnsitz in Hannover melden. § 8 Abs. 2 Meledegesetz ist nicht anwendbar, da Sie weder verheiratet sind noch eine gleichgeschlechtliche eingetragene Lebenspartnerschaft führen. Ggfs. ist zu überprüfen, ob Sie durch die Meldung in Hannover mit Hauptwohnsitz in Ihrer Heimatstadt einer etwaigen Verpflichtung zur Zahlung von Zweitwohnungssteuer/Zweitwohnsitzsteuer unterfallen. In vielen Städten in Deutschland wird die Zweitwohnungssteuer erhoben: Beispiel München, Hamburg etc.
2. Wenn Sie in Ihrer Heimatstadt weiterhin einen Haushalt unterhalten, können Sie die Kosten wie Heimfahrten etc. im Rahmen der doppelten Haushaltsführung geltend machen. Die Meldung mit Hannover als Hauptwohnsitz ändert hieran nichts.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Patrick Hermes, Rechtsanwalt
Diese Antwort ist vom 21.05.2012 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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