Achtung Archiv
Diese Antwort ist vom 30.07.2014 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Jetzt eine neue Frage stellen
Sehr geehrter Fragesteller,
zunächst vielen Dank für Ihre Frage.
Nach dem Beschluss aus dem Jahr 2007 sollen die Wohnungstüren im EG einheitlich sein. In welcher Farbe die Wohnungstüren gehalten sein sollen, ergibt sich aus dem Beschluss selbst nicht. Insoweit ist das Protokoll der Sitzungsschrift heranzuziehen, wonach die Wohnungstüren im EG von außen in einem passenden braunen Ton gehalten sein sollen, wobei und die Einheitlichkeit in Farbe und Ausführung zu wahren ist.
Ihr Nachbar hat die Wohnungstür in einem Braunton fertigen lassen, der sich von Ihrer Wohnungstür, die von außen in Mahagoni gehalten ist, im Ton unterscheidet. Nun kommt es darauf, in welchem Braunton die weiteren Wohnungstüren im EG gehalten sind. Sind diese in einem gleichen Ton wie die Tür Ihres Nachbarn von der Farbintensität, müssen Sie leider Ihre Wohnungstür von der Farbe her anpassen, da nach dem Beschluss ein einheitliches Bild bezüglich der Wohnungstüren im EG gewahrt werden soll. Welche Farbe die Wohnungstüren im OG haben, ist nicht maßgebend, da sich der Beschluss nur auf die Wohnungstüren im EG bezieht und diese sind einheitlich von der Farbe her - Braunton - zu gestalten.
Mit freundlichem Gruß
Peter Dratwa
Rechtsanwalt
Rückfrage vom Fragesteller
30.07.2014 | 20:39
Sehr geehrter Herr Dratwa,
Das Haus hat insgesamt 4 x 2 Türen, also immer zwei Türen auf einer Etage nebeneinander. Ich selbst wohne im OG 1, also nicht im EG, wie Sie vermuten mussten. Diese Etage ist optisch, für sich genommen, unabhängig. Aber auch diese Türen sollen ja nach Aussage des letzten Protokolls in Farbe und Ausführung einheitlich sein. Im UG wurde auch eine neue Tür angeschafft, selbst diese hat einen anderen Ton, da das bei verschiedenen Herstellern nie ganz einheitlich sein kann. Würde das also an Ihrer Einschätzung etwas ändern, wenn ich nicht im EG, sondern OG 1 wohne?
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt
30.07.2014 | 20:51
Sehr geehrter Fragesteller,
der Beschluss aus dem Jahr 2007 bezieht sich eindeutig nur auf die Wohnungstüren im EG und diese sollen von der Farbe her einheitlich sein. Welchen Farbton die Wohnungstüren im OG 1 haben sollen, ist im Beschluss nicht geregelt.
Demnach können Sie Ihre Wohnungstür im OG 1 so belassen. Das Sitzungsprotoll ist diesbezüglich nicht maßgebend
Mit freundlichem Gruß
Peter Dratwa
Rechtsanwalt