Wohnung renovieren nach 10 Jahren
| 30.09.2014 18:03
| Preis:
***,00 € |
Beantwortet von
Rechtsanwalt Peter Eichhorn
Sehr geehrte Damen und Herren,
nach Zehn Jahren möchte ich nun die Wohnung verlassen. Im Mietvertrag steht:
"Der Mieter Verpflichtet sich, bei seinem Auszug, gleichgültig zu welchen Zeitpunkt, die Wohnung in sach- und fachgerechtem renovierem Zustand zu übergeben. Die Wände werden weiß angelegt."
Der Mietvertrag wurde 2004 unterschrieben, ist diese Klausel noch gültig?
Reicht es, wenn ich die Wohnung besenrein, also auch gründliche Reinigung der Sanitäranlagen ect. übergebe?
Bewertung des Fragestellers
02.10.2014 | 08:14
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