Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Sie können das Problem leider nicht vollständig lösen, da das Job Center nur die angemessenen Kosten der Unterkunft nach § 22 SGB II
übernimmt.
Was angemessen ist, bestimmt sich nach den jeweiligen örtlichen Kriterien und Grenzwerten.
Sie können in jedem Fall etwa tun, indem Sie die Kaltmiete und die Nebenkosten nur so hoch ansetzen, wie die Grenzwerte sind. Das wären also die 495 € kalt zzgl. Nebenkosten, die sich aber auch an der angemessenen Wohnfläche orientieren. Es bleibt dann das Problem der Größe. Entweder Sie vermieten nicht alle Räume mit, um so die Größe einzuhalten, oder Ihre Freundin wird nicht bei Nebenkostenabrechnungen nicht die vollen Nachzahlungen vom Amt erhalten.
Da Sie der Vermieter sind, könnte man darüber nachdenken für die Nebenkosten eine Pauschale zu vereinbaren, dann würde das Problem der Abrechnung entfallen, aber das Risiko des höheren Verbrauchs läge bei Ihnen.
Mehr als die Grenze werden Sie vom Job Center nicht erhalten, es gibt aber Zuschläge wenn Gebäude energetisch saniert sind. Eine letzte Möglichkeit wäre es, doch eine höhere Miete zu vereinbaren, nachdem Ihre Freundin nachgewiesen hat, das es ihr nicht möglich war eine günstigere Wohnung zu finden. Hier muss Sie alle Bewerbungen und Absagen sammeln. Die Aussichten sind aber eher gering, zumal Sie dann das Problem hätten mit der Miete wieder nach unten gehen zu müssen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Wöhler, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familien- und Arbeitsrecht
Diese Antwort ist vom 16.12.2014 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Vielen Dank soweit!
Gibt es einen Richtwert wie hoch die Nebenkosten maximal sein dürfen? Ich als Mieter (der dann untervermietet) zahle Nebenkosten von 140 Euro, die Müllabfuhr, Grundsteuer etc. enhalten. Könnte ich die weitestgehend komplett weiterreichen? Selbige Frage natürlich auch für die Heizkosten.
Besten Gruß!
Sehr geehrter Fragesteller,
der Richtwert für die Nebenkosten richtet sich ebenfalls nach der örtlichen Dienstanweisung des Job Centers. Man kann daher von hier keine Zahl nennen. Das Job Center kann Ihnen aber die Summe nennen, häufig sind die Werte auch im Internet veröffentlicht. Es handelt sich meistens nicht um eine feste Summe, sondern um eine Zahl pro qm² angemessene Fläche. Als Beispiel: In "meinem Bezirk" liegt die angemessene Größe für 4 Personen bei 85 m² und die Betriebskosten ohne Heizung bei 1,16 €. Das wären 98,60 €. Die Heizkosten gehen extra, auch hier gibt es örtliche Grenzwerte. Diese gehen nach Gebäudegröße und Heizart. In "meinem" Bezirk zum Beispiel für Heizöl bei dieser Gebäudegröße 22,70 € je m² im Jahr, zusammen 1929,50 €.
Ich hoffe, ich konnte etwas helfen.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Wöhler, Rechtsanwalt