Sehr geehrter Fragesteller,
grundsätzlich dürfen An- und Abmeldungen lediglich persönlich vorgenommen werden, es sei denn, dass sie eine Vollmacht von Ihnen hatte.
An Ihrer Stelle würde ich mich nunmehr wieder an ihrem aktuellen Wohnort anmelden unter Hinweis auf die rechtswidrige Ummeldung.
Eine Strafanzeige könnten Sie außerdem stellen, da solche Akte schlichtweg auch für Sie sehr problematisch sein könnten.
Eine Strafe allerdings brauchen Sie nicht zu
fürchten, da Sie sich nicht selbst ummeldeten und die falsche Wohnanschrift angaben.
Diese Antwort ist vom 03.04.2013 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort
vonRechtsanwalt Dr. Felix Hoffmeyer, LL.M.
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Vielen Dank für Ihre Antwort,
Sie schreiben, eine Strafe brauch ich nicht zu fürchten, aber eine Strafanzeige könnte ich stellen, da solche Akte für mich sehr problematisch sein könnten.
Wie meinen Sie das, bedeutet das, ich muss doch mit einer Strafe (Anzeige) von Seiten der Behörden rechnen wenn ich z.B. keine Strafanzeige stelle, bzw. muss ich eine Strafanzeige stellen um mich vor einer Strafanzeige von Seiten der Behörden zu schützen? Und gegen wenn könnte ich eine Strafanzeige stellen, gegen die Meldebehörde, meine Exfreundin, oder beide?
Vielleicht können Sie auch noch auf die von mir gestellte Frage eingehen, ob ich mit Problemem (wegen der rückwirkenden Abmeldung) bei der Meldebehörde zu rechnen habe, wenn ich mich jetzt in einer anderen Stadt in Deutschland anmelden möchte?
Die Frage war: "Was geschieht wenn ich mich woanders in Deutschland anmelden will"?
Vielen Dank im Voraus +
Freundliche Grüsse
Sehr geehrter Fragesteller,
mit Problemen für Sie meinte ich Umstände, die zunächst den Anschein erwecken lassen, dass Sie dies selbst vorsätzlich taten. Das bedeutet einfach den Ärger, den Sie dadurch haben und den Anfangsverdacht, dem Sie ausgesetzt sind, zum Beispiel sich einer Forderung zu entziehen.
Eine Strafe allerdings haben Sie aus den bereits genannten Gründen nicht zu erwarten.
Die Strafanzeige sollte sich sodann gegen Ihre Exfreundin richten, die scheinbar Geschäfte für Sie ohne Vollmacht vornimmt.
Sie können sich auch jederzeit in einer anderen Stadt anmelden, sich daher ummelden. Dies bedarf keiner weiteren Erklärung und wird auch keine Probleme bereiten.
Bei weiteren Fragen schreiben Sie mich bitte direkt per E-Mail an, da diese Plattform nur eine einmalige Nachfrage erlaubt, ich Ihnen aber bei weiteren Nachfragen auch weiterhin zur Verfügung stehe.
Über eine ggf. positive Bewertung würde ich mich freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt