Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
für Ihre Anfrage bedanke ich mich recht herzlich und möchte Sie sogleich unter Berücksichtigung der mir von Ihnen mitgeteilten Informationen summarisch (s. Hilfe-Button) beantworten.
Generell kann auch ein lebenslanges Wohnrecht in einem Testament angeordnet werden. Allerdings ist bei dem von Ihnen dargelegten Fall zu berücksichtigen, dass bei entsprechender Gestaltung die beiden Rechte kollidieren würden. Gem. §§ 1060, 1024 gilt dabei aber ein Vorrang des ranghöchsten Rechts, das zweifelsohne das Recht des geschiedenen Mannes ist. Von daher sehe ich insoweit nicht, wie Sie, ohne Einigung mit dem Ehemann, das Wohnrecht der Freundin so absichern können.
Ich hoffe, Ihnen mit meiner Prüfung der Rechtslage eine hilfreiche, erste Orientierung gegeben zu haben. Leider kann ich Ihnen keine bessere Nachricht geben.
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Christoph Hellmann
-Rechtsanwalt-
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