Wohngeld für Eigentumswohnung
04.11.2016 14:52 |
Preis: ***,00 € |
Mietrecht, Wohnungseigentum
Beantwortet von
Rechtsanwalt Reinhard Otto
Ich habe als Eigentümer einer Eigentumswohnung der Verwaltergesellschaft eine Einzugsermächtigung über das monatliche Wohngeld erteilt. Sie machte von dieser Ermächtigung über mehrere Jahre Gebrauch und dann plötzlich nicht mehr. Ich erhielt auch keine Aufforderung oder Mahnung. Es wurde einfach nicht mehr abgebucht obwohl die Gesellschaft nach wie vor tätig ist. In dem Wohngeld sind auch die Abschläge für den Energieverbrauch enthalten.
Fragen:
1) bin ich verpflichtet mich zu melden?
2) Wie lange rückwirkend kann die Gesellschaft noch fordern falls sie es irgendwann merkt? Gibt es da eine Verjährung?