Sehr geehrte Ratsuchende,
ich bedanke mich für die eingestellte Frage, die ich Ihnen aufgrund des geschilderten Sachverhalts gerne wie folgt beantworten möchte:
Sie sind nach dem Gesetz verpflichtet, sämtliches Einkommen bei der Stellung eines Antrags anzugeben. Darüber hinaus sind Sie auch verpflichtet mitzuteilen, wenn sich Ihre Einkommensverhältnisse ändern. Machen Sie fehlerhafte Angaben, so ist der Sozialträger berechtigt, bereits aufgrund dieser Tatsache und unabhängig von der Höhe der nicht angegebenen Einkünfte die Leistungen zurück zu fordern. Das Wohnungsamt wird aufgrund der neuen Kenntnisse eine Neuberechnung durchführen und dann den zuviel geleisteten Betrag zurückfordern.
Sie sollten in jedem Fall einen Anwalt mit Ihrer Interessenvertretung beauftragen, ggf. durch einen Beratungsschein, den Sie beim Amtsgericht erhalten. Denn Ihnen droht neben einer Rückforderung nach einer Neuberechnung zudem auch noch ein Strafverfahren. Bei Geringfügigkeit bzw. Ausgleich des Schadens dürfte es aber nicht zu einer Verurteilung kommen.
Ich hoffe, dass ich Ihnen eine erste Orientierung geben konnte. Bitte nutzen Sie ggf. die kostenlose Nachfragefunktion. Sollten Sie darüber hinaus auch eine Interessenvertretung wünschen, so empfehle ich eine Kontaktaufnahme per Mail.
Mit freundlichen Grüßen
RA Jeremias Mameghani
Rechtsanwälte Vogt
Bolkerstr. 69
40213 Düsseldorf
Tel. 0211/133981
Fax. 0211/324021
Diese Antwort ist vom 13.10.2008 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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