Sehr geehrte Ratsuchende,
nach Ihrer Sachverhaltsschilderung beabsichtigen Sie eine genehmigungspflichtige Nutzungsänderung, so dass die Ausnahmegenehmigung zwingend erforderlich ist.
Bei einer solchen Ausnahmegenehmigung ist IMMER der Ermessenspielraum der Behörde zu berücksichtigen, was zu einem echten Unsicherheitsfaktor führt, den Sie nie ganz beseitigen können.
Möglich wäre allenfalls, eine offizielle Voranfrage beim Bauamt zu stellen und sich das Ergebnis SCHRIFTLICH mitteilen zu lassen - mündliche Zusicherungen des Amtes sind keine sichere Grundlagen. Sollte die Nutzungsänderung im Rahmen einer Ausnahmegenehmigung erteilt werden, könnte Sie sich dann darauf berufen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Thomas Bohle
Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 / 26 7 26
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mail: ra-bohle@rechtsanwalt-bohle.de
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15. Januar 2012
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09:06
Antwort
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