Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, welche ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhalts im Rahmen einer ersten rechtlichen Einschätzung wie folgt beantworte:
Frage 1:
"Könnte es strittig sein, das die Betriebskosten nicht mehr berechnet werden dürfen?"
Vereinbaren Mieter und Vermieter, dass in der Miete alle Betriebskosten schon enthalten sind, handelt es sich um eine sog. Bruttomiete.
Bei einer Nettokaltmiete werden dagegen alle Nebenkosten separat abgerechnet.
Gesetzliche Grundlage ist § 556 BGB.
Die zitierte Streichung, die wohl beidseitig im Rahmen der Vertragsfreiheit erfolgte, stellt klar, dass eine reine Nettokaltmiete zwischen den Parteien als vereinbart gilt, die Nebenkosten also im Rahmen der gestzlichen Vorgaben abgerechnet werden sollten.
Dafür spricht auch, dass in der Folge ordentliche Abrechnungen für den Mieter erstellt wurden, in denen auch die Betriebskosten berechnet wurden.
Insofern sehe ich - vorbehaltlich einer kompletten Vertragsprüfung - nach Ihrer Schilderung keinen Anhaltspunkt dafür, dass nun auf einmal die Zahlung der Betriebskosten streitig sein könnte.
Bedenken Sie bitte, dass jede Ergänzung des Sachverhalts zu einer veränderten rechtlichen Beurteilung führen kann.
Ich stehe Ihnen im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion sowie gegebenenfalls für eine weitere Interessenwahrnehmung jederzeit gern zur Verfügung.
Für eine weitere Interessenvertretung erreichen Sie mich unter den Kontaktdaten, welche in meinem Profil hinterlegt sind und hier im Text leider nicht angegeben werden dürfen.
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Mit freundlichen Grüßen
Raphael Fork
-Rechtsanwalt-