Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Gegenüber dem Passanten würde die Gemeinschaft als Gesamtschuldner haften. Diese Gemeinschaft könnte dann im Innenverhältnis die Kosten von C zurück verlangen. Wenn C aber insolvent ist, hat die Gemeinschaft Pech gehabt.
Als Versicherung kommt hier nur eine Haftpflichtversicherung in Betracht, aber die meisten haben eine Klausel, wonach sie bei Vorsatz nicht zahlen oder zwar an den Passanten zahlen, sich das Geld dann aber von den Versicherten zurück holen. Wenn der Winterdienst absichtlich nicht gemacht wird, wird es schwierig eine Versicherung zu finden, die bezahlt, ohne anschließend Regressansprüche geltend zu machen. Eine Wohngebäudehaftpflichtversicherung ist eher für den Fall gedacht, dass sich der Passant verletzt, obwohl der Winterdienst durchgeführt wird.
Die nächste Eigentümerversammlung könnte höchstens beschließen, dass der Winterdienst an eine Firma vergeben wird und die Kosten nach Miteigentumsanteilen umgelegt werden.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Bernhard Müller
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Rechtsanwalt Bernhard Müller
Vielen Dank!
Einen Dienstleister suchen wir seit Jahren leider vergeblich.
Gibt es eine Möglichkeit, wie wir uns im Vorfeld absichern können?
Nein eine solche Möglichkeit gibt es nicht.