Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhalts und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt beantworten möchte:
Es ist leider tatsächlich so, dass Sie ein Mindesteinkommen vorweisen müssen, damit Anspruch auf Wohngeld entsteht. Dies ist so, weil die Leistung zweckgebunden ist. Das Wohngeld soll nicht zur Lebensführung dienen.
Wenn Sie das Mindesteinkommen nicht erreichen, dann besteht kein Anspruch auf Wohngeld.
Sie können aber Anspruch auf Arbeitslosengeld II haben.
Ich hoffe, Ihnen geholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Ernesto Grueneberg, LL.M.
Abogado
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Diese Antwort ist vom 16.11.2011 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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vonRechtsanwalt Ernesto Grueneberg, LL.M.
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Fachanwalt für Migrationsrecht
Hallo
und was ist das Mindesteinkommen in meinem Fall? Lohnt sich das dann noch weil ab 850 Euro netto bekommt man fast gar nichts mehr raus.
lg
Mindesteinkommen ist Regelsatz (364 €) + Warmmiete.
Ich hoffe, Ihnen weitergeholfen zu haben