Sehr geehrte Fragestellerin,
sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, diese möchte ich an Hand Ihrer Angaben wie folgt beantworten:
Die Rangfolge ergibt sich aus dem Grundbuch. Dieses müsste eingesehen werden.
Ich vermute, dass die Bank eine Grundschuld in Abteilung III eingetragen hat. Dann ist davon auszugehen, dass der Nießbrauch aus Abteilung II vorrangig ist und die geschilderten Folgen auslöst.
Bei der Rückfallklausel handelt es sich wohl um eine private Vereinbarung ohne Bezug auf’s Grundbuch – sonst hätte die Belastung der Bank gar nicht eingetragen werden können.
Damit bleibt im Hinblick auf die Bank die Eintragung im Grundbuch wirksam und es besteht grundsätzlich Zugriff auf die Immobilie.
Um dies aber genau zu beurteilen, müssten alle Unterlagen eingesehen werden. Dazu sollten Sie sich unbedingt an einen Kollegen vor Ort wenden. Nach Ihrer Schilderung dürften Sie Beratungshilfe erhalten. Einen Berechtigungsschein und weitere Informationen erhalten Sie bei dem für Ihren Wohnsitz zuständigen Amtsgericht. Mit Beratungshilfe ist die außergerichtliche Vertretung (bis auf einen Eigenanteil von 10 Euro) dann für Sie kostenfrei.
Ich hoffe, Ihre Frage umfassend und zu Ihrer Zufriedenheit beantwortet zu haben. Für das entgegengebrachte Vertrauen bedanke ich mich recht herzlich. Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Steininger
Rechtsanwalt
Diese Antwort ist vom 18.05.2006 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort
vonRechtsanwalt Stefan Steininger
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Rechtsanwalt Stefan Steininger
Guten Tag,
Dumme Frage hat die Antwort was mit meinem Fall zu tun ?
Ich denke hier liegt eine Verwechslung vor.
Zu meiner Frage hab ich noch eine Ergäzung.
Wieviel dürfte ich verdienen damit ich keinen Unterhalt zahlen müsste.
MfG
Peter
Natürlich haben Sie Recht, hier lag offenbar ein technisches Versehen vor. Ich bitte dies zu entschuldigen und schicke Ihnen die Antwort an Ihre Mailadresse.