Sehr geehrter Fragesteller,
ich beantworte Ihre Frage auf Grundlage der von Ihnen gemachten Angaben. Bitte beachten Sie, dass schon geringe Abweichungen im Sachverhalt zu einer anderen rechtlichen Bewertung führen können.
Es tut mir leid, Ihnen mitteilen zu müssen, dass Sie eine einmal abgegebene Anzeige gar nicht mehr zurückziehen können.
Durch Ihre Anzeige haben Sie die Polizei/Staatsanwaltschaft auf eine Tat hingewiesen die durch das StGB mit Strafe bedroht ist. Die Staatsanwaltschaft ist nunmehr verpflichtet die Sache zu verfolgen (Ermittlungen anzustellen). Die Mitteilung Ihrerseits, dass Sie an einer Strafverfolgung kein Interesse mehr haben kann daran auch nichts ändern da es sich bei der Nötigung nicht um ein Antragsdelikt handelt.
Sie werden nun abwarten müssen ob die Staatsanwaltschaft Ermittlungen aufnimmt oder die Sache nicht weiter verfolgt. Sie können es nicht weiter beeinflussen.
Es tut mir leid, Ihnen keine für Sie positivere Antwort geben zu können. Ich hoffe, Ihre Frage umfassend beantwortet zu haben. Sollte dies nicht der Fall sein, nutzen Sie bitte die kostenlose Nachfragefunktion.
Mit freundlichen Grüßen
Krueckemeyer
Rechtsanwalt
Antwort
vonRechtsanwalt Andreas Krueckemeyer
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Kann man dan als Zeuge im Falle eines Verfahrens eine Aussage verweigern oder die ursprüngliche Aussage bei der Polizei widerrufen?
Sehr geehrter Fragesteller,
sie können als Geschädigter von Ihrem Zeugenverweigerungsrecht Gebrauch machen. Als Zeuge haben Sie so ein Recht nur in Ausnahmefällen, im Zweifel wird dann aber die bei der Polizei abgegebene Erklärung herangezogen.
Wenn Sie bei der Polizei gelogen haben oder sich jetzt "nicht mehr genau erinnern können", können Sie das natürlich so aussagen. Im ersten Fall können Sie wegen falscher Verdächtigung belangt werden, im zweiten Fall kommt es darauf an ob der Richter Ihnen glaubt oder glaubt, dass Einschüchterungsversuche unternommen wurden.
Ihnen wird wirklich nichts anderes übrigbleiben als die Entscheidung der Staatsanwaltschaft abzuwarten.
Mit freundlichen Grüßen
Krueckemeyer
Rechtsanwalt