Sehr geehrter Herr, sehr geehrte Dame,
auf Grundlage der geschilderten Details erlaube ich mir, Ihre Frage wie nachfolgend summarisch zu beantworten. Bitte beachten Sie, dass bedingungsgemäß eine Erstberatung geboten wird, die eine genaue und abschließende weiterführende Beratung nicht ersetzt!
1. ob die Tochter privilegiert volljährig ist oder nicht denkbar einer Fachoberschule davon ab, ob sie nach Abschluss der Sekundarstufe eins zur Fachhochschulreife führen soll, auch wenn in Klasse 11 neben dem Schulbesuch ein Profipraktikum zu absolvieren ist, dann wäre sie es; sie wäre es nicht, wenn nach einer abgeschlossenen Berufsausbildung die Fachhochschulreife erworben werden soll.
2. Ein Unterhaltsanspruch ergibt sich hier aus der 4. Altersstufe der Düsseldorfer Tabelle unter Berücksichtigung des Einkommens beider Eltern. Dabei haften die Eltern anteilig, die Regel, wonach der betreuenden Elternteil seine Unterhaltspflichtigen über dem minderjährigen Kind durch Pflege und Erziehung erfüllt, gilt hier nicht. Eine konkrete Unterhaltsberechnung ist im Rahmen des gebotenen Einsatzes leider nicht möglich.
Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung. Für eine weitere Vertretung schreiben Sie mich bitte ausschließlich über die untenstehende email an, ich rufe dann gerne zurück!
Hochachtungsvoll
Rechtsanwalt Hinrichs
rahinrichs@gmx.de