Hallo,
Sie können den leiblichen Vater zwar um die Einwilligung in einen Vaterschaftstest bitten, aber er ist nicht verpflichtet. Auf Grund der
Adoption bestehen keine verwandtschaftlichen Beziehungen mehr zwischen Ihnen. In der Rechtsprechung geht man davon aus, dass ein Vaterschaftstest ein erheblicher Eingriff in die Grundrechte des Vaters darstellt und man ihn daher nicht zwingen kann angesichts der Adoption.
Auch ein heimlicher Vaterschaftstest ist nicht erfolgversprechend da das Bundesverfassungsgericht deren Verwerbarkeit vor Gericht abgelehnt hat.
Sie können also lediglich den leiblichen Vater um Einwilligung bitten oder aber auch beim Finanzamt die Situation so schildern.
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Diese Antwort ist vom 16.11.2013 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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