Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
herzlichen Dank für Ihre Online-Anfrage, die ich sogleich unter Berücksichtigung Ihrer Angaben summarisch beantworten möchte.
Grundsätzlich ist es so, dass das Übergabeprotokoll nur attestiert, dass bestimmte Schäden bei der Übergabe vorhanden waren. Daher ist im Regelfall die Möglichkeit gegeben, spätere Einwendungen durchaus geltend zu machen. In Ihrem Fall dürfte aber wegen der Renovierungsverpflichtung ein deklaratorisches Schuldanerkenntnis vorliegen. Dies führt in der Tat zu einem Einwendungsausschluss bzgl. der Schadensverursachung etc.
Eine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung nach § 123 BGB wäre denkbar. Dafür haben Sie aber bislang nichts vorgetragen. Außerdem können Sie, wenn Sie das Schriftstück ungelesen unterschrieben haben (bei einer Fehlvorstellung über den Inhalt), nach § 119 BGB (Inhaltsirrtum) anfechten. Dies muss unverzüglich, also in den nächsten Tagen geschehen.
Ich hoffe, Ihnen mit meiner Prüfung der Rechtslage eine hilfreiche, erste Orientierung gegeben zu haben
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Christoph Hellmann
-Rechtsanwalt-
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