Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
1. Wenn Sie als Unternehmer handeln und der Kunde den Gegenstand für private Zwecke über das Internet mietet, besteht ein gesetzliches Widerrufsrecht. Lediglich für die Kfz-Vermietung sieht § 312g Absatz 2 Nr. 9 BGB eine Ausnahme vor.
2. Gemäß § 356 Absatz 4 BGB kann das Widerrufsrecht nur unter der Voraussetzung erlöschen, dass der Unternehmer die Dienstleistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen hat, nachdem der Verbraucher dazu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben hat und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch den Unternehmer verliert.
Ein Erlöschen kommt daher erst nach Ende der Mietzeit in Betracht, weil erst dann die Dienstleitung vollständig erbracht und der Vertrag vollständig erfüllt ist.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
7. Mai 2021
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13:33
Antwort
vonRechtsanwalt Jan Wilking
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