Sehr geehrter Ratsuchender,
Ihnen steht auch in diesem Fall das Widerrufsrecht zu, von dem Sie Gebrauch machen können und sollten.
Die Widerrufsfrist beginnt ab Lieferung der Bretter.
Erklären Sie daher ausdrücklich den Widerruf.
Der Anbieter ist auch verpflichtet, die Bretter abzuholen ( § 357 BGB
).
Sie erklären jetzt den Widerruf und fordern den Anbieter auf, die Bretter binnen einer Frist, in der Regel wird eine Woche reichen, abzuholen und den Kaufpreis zu erstatten.
Kommt der Anbieter der ausdrücklichen Aufforderung nicht nach, beauftragen Sie dann einen Anwalt vor Ort.
Mit freundllichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
18. September 2019
|
12:05
Antwort
vonRechtsanwältin Sylvia True-Bohle
Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 26 7 26
Web: http://WWW.RECHTSANWALT-BOHLE.DE
E-Mail: