Liebe Fragestellerin / lieber Fragesteller,
zunächst erlaube ich mir den Hinweis, dass die nachfolgende Einschätzung Ihres Problems ausschließlich aufgrund der von Ihnen übermittelten Informationen vorgenommen wurde. Eine abschließende Burteilung der Sach- und Rechtslage im Rahmen einer Erstberatung über Frag-einen-Anwalt.de ist daher nicht möglich, weil sich insbesondere durch Weglassen oder Hinzufügen weiterer Angaben zum Sachverhalt und das Vorliegen von Schriftstücken die rechtliche Beurteilung verändern kann.
Auf Grund des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes beantworte ich Ihre Frage gerne wie folgt:
Nach Ihrer Schilderung, dass Ihnen 1&1 den Telefonanschluss gesperrt habe, gehe ich davon aus, dass sie einen sog. Komplettanschluss ohne Telekom-Anschluss haben.
Bei Ihrem DSL-Vertrag handelt es sich um einen sog. Fernabsatzvertrag gemäß § 312b BGB
. Danach besteht auch hier für Verbraucher grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht ohne Angabe eines Grundes von 14 Tagen gemäß §§ 312d
, 355 BGB
, wobei die Dauer 1 Monat beträgt, wenn die Widerrufsbelehrung dem Verbraucher erst nach Vertragsschluss in Textform (Definiton § 126b BGB
) mitgeteilt wird. Das Widerrufsrecht erlischt nur dann gemäß § 312d III Nr. 2 BGB
, wenn der Unternehmer 1&1 mit Ihrer ausdrücklicher Zustimmung mit der mit der Ausführung der Dienstleistung, d.h. Schaltung des DSL-Anschlusses mit Bandbreite 16.000, vor Ablauf Widerrufsfrist begonnen hat bzw. Sie ausdrücklich darum gebeten haben.
Das vorgenannte Widerrufsrecht gilt für jede Willenserklärung, die auf den Abschluss eines Vertrages gerichtet ist, somit auch in Bezug auf eine Änderung des bisherigen Vertrages. Da nach Ihrer Schilderung 1&1 erst nach Ihrem fristgerechten Widerruf mit der Umstellung begonnen hat, haben Sie m.E. wirksam widerrufen.
Sie haben die Möglichkeit im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes vor dem zuständigen Gericht die Entsperrung des Anschlusses zu erwirken und gleichzeitig mittels Klage feststellen zu lassen, dass ein wichtiger Grund, welcher die Sperrung des Anschlusses rechtfertigen würde, nicht besteht, da nach Ihrer Schilderung sämtliche Beträge bzgl. des alten Vertrages von Ihnen bezahlt werden.
Die genannten Gesetzestexte finden Sie im Internet unter www.gesetze-im-internet.de.
Ich hoffe Ihnen mit der Beantwortung Ihrer Frage weitergeholfen zu haben. Für Rückfragen nutzen Sie bitte die Möglichkeit der kostenfreien Nachfrage auf dieser Seite.
Sollten Sie Interesse an einer weitergehenden außergerichtlichen und/ oder gerichtlichen Vertretung haben, können Sie mich gerne über mein Profil kontaktieren.
Mit freundlichen Grüssen
Jochen Birk
Rechtsanwalt
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Diese Antwort ist vom 07.02.2008 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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