Sehr geehrter Ratsuchenden,
bei einen wirksamen Widerruf steht der Bank keine Entschädigung für die Restlaufzeit zu.
Der Widerruf führt dazu, dass Sie so zustellen sind, als hätten Sie den Vertrag nicht abgeschlossen.
Ob die BGH-Rechtsprechung bezüglich Verbraucherkreditverträgen auch auf Verträge mit unternehmerischen Bezug anwendbar ist, ist noch nicht höchstrichterlich geklärt.
Mindestens eine positive Entscheidung gibt es aber schon.
Die BGH-Argumentation ist nach meiner Auffassung auf Unternehmer übertragbar.
Sie sollten nicht auf die Rückzahlung der zuviel gezahlten Zinsen verzichten.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Eichhorn
Rechtsanwalt
Diese Antwort ist vom 07.01.2016 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort
vonRechtsanwalt Peter Eichhorn
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Sehr geehrter Ratsuchender,
ich muss meine Antwort dahingehend korrigieren,
dass ein gesetzliches Widerrufsrecht für eine gewerbliche Anlage grundsätzlich nicht besteht, außer Sie wären Existenzgründer und der Netto-Darlehensbetrag überstiege 75.000 € nicht (§ 512 BGB
).
Die genannte (BGH)-Rechtsprechung betraf / begrifft Bankbearbeitungsgebühren.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Eichhorn
Rechtsanwalt