Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
an sich bräuchten Sie nichts zu widerrufen, was Sie nicht erklärt haben. Da ein Widerruf in diesem Fall aber problemlos möglich ist, schreiben Sie doch einfach Folgendes:
"[Kunden-Nr.]
[Telefonanschluss]
Widerruf
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit widerrufe ich meinen telefonischen Auftrag Nr. ... vom 07.07.2010
Mit der Bitte, den Zugang des Widerrufs zu bestätigen und künftig von Werbeanrufen abzusehen, verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen
[Unterschrift des Anschlussinhabers]"
Am preiswertesten dürfte für Sie der Versand per Fax sein. Bewahren Sie aber unbedingt den Sendebericht als Nachweis auf! Zusätzlich können Sie auch noch als Einschreiben/Rückschein senden, aber das kostet nur unnötig Geld, wenn Sie eine Faxmöglichkeit haben.
Wenn Sie wollen, kann ich den Versand des Widerrufs auch für Sie übernehmen. In diesem Fall schicken Sie mir einfach Ihre Auftragsbestätigung (per Fax oder als Bilddatei/PDF per E-Mail). Ich würde Ihnen dann eine Vollmacht zukommen lassen, die Sie mir bitte unterschrieben im Original an meine Kanzleianschrift zurücksenden. Das Original der Vollmacht benötige ich deshalb, weil die Telekom meinen für Sie erklärten Widerruf ansonsten zurückweisen könnte (§ 174 BGB
). Das machen die in der Regel nicht, aber man weiß ja nie.
Bei Fragen können Sie mich auch gerne telefonisch erreichen.
Mit freundlichen Grüßen
RA Safadi
Achtung Archiv
Diese Antwort ist vom 10.07.2010 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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