Widerruf einer noch nicht erbrachten Leistung bzw. eines Vorvertrages. (Internet)
04.02.2018 09:17
| Preis:
***,00 € |
Beantwortet von
10:21
Hallo zusammen,
folgender Sachverhalt:
Am 10.08.2017 einen Vorvertrag bzw. einen "Antrag einen "Anbieter-XY" Anschluss" bei einem lokalen Netzanbieter unterschrieben, welcher hier im Kreis ein Glasfasernetz bist zum Kabelverzweiger ausbaut.
Vertrag in Papierform mit einem Berater vor Ort unterzeichnet inkl. Widerrufsbelehrung.
In diesem Vertragsdokument wird im übrigen der laufende Ausbau nicht erwähnt, d.h. es wird im Vertrag nicht darauf hingewiesen das sich das Netz selbst noch im Ausbau befindet und ich mich dazu Verpflichte zu warten bzw. dann einen Anschluss zu nehmen wenn dieser Ausbau abgeschlossen ist.
Fertigstellung sollte laut Aussage des Mitarbeiters im Oktober/November 2017 erfolgen - erfolgt ist dieser bis heute noch nicht.
Am 21.08.17 erhielt ich ein Schreiben "Information zu Ihrem Auftrag"
Der Netzbetreiber entschuldigt sich in diesem und verweist darauf das dieser zur Zeit leider noch keinen Anschluss realisieren kann etc., eine Kündigung bei meinem derzeitiger Anbieter ebenfalls erst erfolgen kann sobald der Ausbau abgeschlossen ist.
Kein möglicher Bereitstellungstermine, kein Hinweis auf die mögliche Leistung bzw. ob überhaupt ein Anschluss bereitgestellt werden kann.
Sobald der technische Ausbau abgeschlossen sei würde man mir eine entsprechende Auftragsbestätigung zukommen lassen.
In der Zwischenzeit stellt sich immer mehr heraus das der Betreiber zunehmend Schwierigkeiten mit seiner Infrastruktur hat: Überlastungen etc., zudem stellt sich heraus das "Anbieter XY" keine öffentlichen IPv4-Adressen an seine Kunden vergibt, was gewisse Dienste einschränken kann etc.
Auf diesen Umstand wird im Vertragsdokument nicht hingewiesen, erst in einer Leistungsbeschreibung auf der Homepage des Anbeiters ist dieses in den AGB´s zu finden.
Da dies für mich ein absolutes NoGo ist, habe ich zum 09.01.18 den Vorvertrag, Vertrag bzw. Antrag auf was auch immer Widerrufen.
Anbeiter XY weigert sich nun gegen diesen Widerruf und verweist auf die Widerrufsfrist, welche spätestens zum 04.09.17 ausgelaufen wäre.
Zusammenfassend:
Es ist bisher aus meiner Sicht kein Vertrag zustande gekommen, da Anbieter XY keinen Anschluss realisieren kann. Einen Widerruf bzw. eine Stornierung des Auftrags will Anbieter XY aber nicht zulassen, aber eine Auftragsbestätigung hat er bis heute selbst nicht versandt.
Anbieter XY behält sich selbst das Recht vor auf unbestimmte Zeit den Anschluss zu realisieren, kann selbst aber zum aktuellen Zeitpunkt weder Leistung oder Termin zusichern bzw. ob überhaupt ein Anschluss möglich ist, dieses kann er selbst erst herausfinden, sobald er die "Kabeldaten" bei der Deutschen Telekom erfragt hat, da er diese letzte Meile nutzen muss.
Zudem hat Anbeiter XY nicht direkt auf den Umstand verwiesen das dieser keine IPv4 Adressen vergibt, was eigentlich das übliche Verfahren ist mich aber nun in einigen Anwendungen mangels IPv6-Fähigkeit meiner Endgeräte in Schwierigkeiten bringt.
Vielen Dank für die Mühe im voraus.
Trifft nicht Ihr Problem?
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Eingrenzung vom Fragesteller
04.02.2018 | 09:21
Die Frage hier ist natürlich jetzt folgende:
Ist Anbieter XY nun im Recht den Widerruf bzw. die Stornierung nicht anzuerkennen?