Antwort
vonRechtsanwalt Leon Beresan
Willbecker Str. 75
40699 Erkrath
Tel: 01783172971
Web: http://kanzlei-beresan.de
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Es ging um das Widerrufsrecht bei beruflicher Weiterbildung. Da eine "ordentliche Widerrufsbelehrung" (in unseren AGBs im Web und auf unserem Ausschreibungsflyer) fehlte, wurde vonseiten eines Teils der Teilnehmer auf die gesetzliche Widerrufsfrist von 1 Jahr + 14 Tage für "Verbraucher" abgestellt (auch wenn die Hälfte der Weiterbildung schon absolviert war) und die volle Kursgebühr zurückgefordert. Wir als Veranstalter mussten hier Lehrgeld zahlen: den Teilnehmern steht dieser "Verbraucher-Status" zu, da sie weder als selbstständige Unternehmer noch als gewerblich Tätige den Vertrag unterzeichnet hatten. "Beruflich bedingt" reicht nicht, um den Status als "Verbraucher" und dessen extremen Schutz zu verlieren. Und es reicht auch nicht, dass wir Rücktrittsmöglichkeit ohne Begründung und Kosten angeboten hatten - das ist anscheinend nicht gleichwertig - obwohl u.E. folgengleich - mit Widerruf.
Wir bedanken uns dennoch für die Beratung.
Es ging um das Widerrufsrecht bei beruflicher Weiterbildung. Da eine "ordentliche Widerrufsbelehrung" (in unseren AGBs im Web und auf unserem Ausschreibungsflyer) fehlte, wurde vonseiten eines Teils der Teilnehmer auf die gesetzliche Widerrufsfrist von 1 Jahr + 14 Tage für "Verbraucher" abgestellt (auch wenn die Hälfte der Weiterbildung schon absolviert war) und die volle Kursgebühr zurückgefordert. Wir als Veranstalter mussten hier Lehrgeld zahlen: den Teilnehmern steht dieser "Verbraucher-Status" zu, da sie weder als selbstständige Unternehmer noch als gewerblich Tätige den Vertrag unterzeichnet hatten. "Beruflich bedingt" reicht nicht, um den Status als "Verbraucher" und dessen extremen Schutz zu verlieren. Und es reicht auch nicht, dass wir Rücktrittsmöglichkeit ohne Begründung und Kosten angeboten hatten - das ist anscheinend nicht gleichwertig - obwohl u.E. folgengleich - mit Widerruf.
Wir bedanken uns dennoch für die Beratung.