Sehr geehrter Fragesteller,
wie Sie bereits ausführten, besteht bei einem Fernabsatzkauf von Edelmetallen kein Widerrufsrecht des Verbrauchers, da die Preise Schwankungen auf dem Finanzmarkt unterworfen sind.
Es gibt jedoch eine andere Möglichkeit aus dem Vertrag herauszukommen:
Frage: War Ihnen bei Vertragsschluss bewusst, dass die Lieferzeit ca. 2-3 Wochen beträgt und haben Sie eventuell dem Verkäufer in irgendeiner Weise mitgeteilt, dass Sie das Edelmetall sofort zu einem schnellen Zeitpunkt brauchen und ansonsten kein Interesse an dem Kauf haben? bzw. einen genauen Liefertermin vereinbart?
Wenn ja, kämen sie aus dem Vertrag nach § 323 Absatz 2 Nr. 2 BGB
heraus, wenn der Liefertermin nicht eingehalten werden kann.
Die zweite Möglichkeit besteht, wenn Sie nach Ablauf der Lieferfrist (in ca. 2 1/2 Wochen) dem Unternehmer einen Brief (am besten Einschreiben/Rückschein) mit einer Frist (ca. 10 Tage) zur Lieferung Zug um Zug gegen Bezahlung des Kaufpreises setzen. Wenn dieser dann bis zum Ablauf der Frist nicht geleistet haben sollte, können Sie auch nach §§ 346
, 323 Absatz 1 BGB
zurücktreten.
Ich hoffe, dass ich Ihre Frage damit beantworten konnte.
Gerne können Sie eine weitere Nachfrage hierzu stellen.
Mit freundlichen Grüßen
Felix Hoffmeyer
Rechtsanwalt
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Diese Antwort ist vom 12.05.2010 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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12.05.2010
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17:11
Antwort
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