Sehr geehrte Ratsuchende,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich wie folgt beantworte:
Ich kann nicht beurteilen, ob das Verfahren der Bioresonanz nun völliger Humbug ist oder einen tatsächlichen Nutzen haben kann. Das ist letztlich wie bei vielen anderen Heilmethoden, insbesondere solchen, bei denen es keinerlei wissenschaftlichen Beleg gibt.
Das allein befreit Sie aber m.E. nicht von einer Zahlungsverpflichtung. Wenn Sie beim Arzt eine sog. IGeL-Leistung (zu denen im Übrigen auch die Bioresonanztherapue gehört) in Anspruch nehmen, für die vielfach auch keinerlei Nutzen belegt ist, werden Sie regelmäßig auch nicht auf die Idee kommen, diese nicht bezahlen zu müssen.
Wenn Sie sich also bewusst für die Bioresonanzmethode entschieden haben, sehe ich durchaus eine mögliche Verpflichtung, die erbrachte Leistung auch zu bezahlen. Allerdings gilt dies natürlich nicht, wenn die abgerechnete Leistung nicht wie versprochen bzw. abgerechnet erbracht wurde.
Hier würde ich wenn einen Ansatz darin sehen, dass z.B. eine Aufklärungspflicht unterblieben ist, dass Sie hier den Boden der Schulmedizin verlassen. Wenn Sie allerdings von "Ihrem Tierarzt" schreiben, klingt dies doch, als hätten Sie sich in diesem Fall eben bewusst gegen die schulmedizinische Behandlung Ihres Tierarztes und für die alternative Methode entschieden.
Wenn Ihnen hier erkennbar falsche Medikamente verkauft wurden, könnte Ihnen insofern ein Schadenersatzanspruch in Betracht kommen.
Im Ergebnis bleibt festzuhalten, dass Sie eine Leistung in Anspruch genommen haben, die grds. zu bezahlen ist. Ob sich hier aufgrund verletzter Aufklärungspflichten etc. etwas anderes ergibt, müsste im Einzelfall geprüft werden. Ich würde empfehlen als erstes das Einsichtsrecht in die tierärztlichen Behandlungsunterlagen geltend zu machen. Anhand der Unterlagen lässt sich dann ggf besser nachvollziehen, was die Tierärztin zumindest behauptet, an Aufklärung und Untersuchungen geleistet zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Arnd-Martin Alpers
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Guten Tag und vielen Dank für Ihre Antwort.
Ich werde nun wie von Ihnen angeraten, die Behandlungsunterlagen einfordern. Allerdings wird Frau XX auf meine Schreiben oder Mails nicht reagieren. Auch hat sie bis heute den Rechnungswiderspruch per Einschreiben nicht abgeholt. Auch wird es keine Behandlungsunterlagen geben, da diese Überhaupt nicht gemacht wurden. Hier ging es einfach um das "Schnelle Geld" von dummen Tierhaltern, die auf solche Machenschaften reinfallen. Wie muss ich mich verhalten, wenn ich keine Behandlungsunterlagen, Bericht, Diagnosefeststellung etc. bekomme?
Vielen Dank! Mit freundlichem Gruß
Natürlich weckt Ihre Schilderung den Verdacht, mit gut gemachter Werbung schnelles Geld mit weniger seriösen Methoden zu verdienen, wobei dazu eigentlich weniger passt, dass die Rechnung erst nach 4 Monaten kommt.
Wenn Sie keine Einsicht erhalten, können Sie den Anspruch natürlich auch gerichtlich durchsetzen. Sie können natürlich auch ankündigen, dass Sie dies spätestens dann tun werden, wenn die Rechnung gerichtlich geltend gemacht werden sollte.
Im Übrigen besteht auch die Möglichkeit, sich an die Tierärztekammer zu wenden. Hier können Sie sich auch nach den entstehenden Kosten erkundigen, wenn Sie über die dort bestehende Schlichtungsstelle ein Schlichtungsverfahren einleiten. Dies könnte eine kostengünstige Alternative sein, um die Angelegenheit zu klären.
Mit freundlichen Grüßen
Arnd-Martin Alpers
Rechtsanwalt